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INCOTERMS 2010- International Commercial Terms
Internationale Handelsklauseln

Siehe auch Incoterms 2000


Übersicht über Incoterms 2010
Code Deutsch English anzugebender Ort
EXW ab Werk Ex Works Standort des Werks
FCA frei Frachtführer Free Carrier Frei vereinbarter Frachtführer
FAS frei Längsseites Schiff Free Alongside Ship vereinbarter Verladehafen
(nur zur Schiffsverladung empfohlen)
FOB frei an Bord Free On Board vereinbarter Verladehafen
(nur zur Schiffsverladung empfohlen)
CFR Kosten und Fracht Cost And Freight vereinbarter Bestimmungshafen
(nur zur Schiffsverladung empfohlen)
CIF Kosten, Versicherung und Fracht
bis zum Bestimmungshafen
Cost, Insurance and Freight vereinbarter Bestimmungshafen
(nur zur Schiffsverladung empfohlen)
DAT geliefert Terminal Delivered at Terminal vereinbarter Terminal
DAP geliefert benannter Ort Delivered at Place vereinbarter Lieferort im Einfuhrland
CPT Fracht bezahlt bis Carriage Paid To vereinbarter Bestimmungsort
CIP frachtfrei, versichert Carriage And Insurance Paid To vereinbarter Bestimmungsort
DDP geliefert verzollt Delivered Duty Paid vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

Die Incoterms-Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) enthalten einheitliche Regelungen wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten wie zum Transportkostenübergang, Transportrisikoübergang und Geschäftsabwicklungspflichten. Sie sollten in keinem internationalen Handelsvertrag fehlen. Mit den Klauseln legen Handelspartner fest, ob der Käufer oder Verkäufer Warendokumente beschafft und eventuelle Zollkosten trägt, wer für Transportdokumente und mögliche Kosten verantwortlich ist, wer die Ware versichert bzw. sie prüft und verpackt.

Die siebte Revision der beliebten Handelsklauseln tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft und soll Veränderungen in der Handelspraxis und neuen Transporttechniken Rechnung tragen.
Die Änderungen im Detail:

- Die beiden neuen Klauseln DAT und DAP sind Nachfolger der Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU.

- Die DAT-Klausel (delivered at terminal) ist eine moderne Version der alten DEQ-Klausel. Die neue Klausel gilt nun für jede Transportart, während DEQ ausschließlich für den See- und Binnenschiffsverkehr zu verwenden war. Gleichzeitig bleibt die neue Klausel aber wie bisher für Großtransporte anwendbar. Der Verkäufer hat bei dieser neuen Klausel für die Ware einen Beforderungsvertrag bis zum benannten Terminal im vereinbarten Bestimmungshafen oder -ort abzuschließen. Dies entspricht den Anforderungen der modernen Transportpraxis und spiegelt auch die Veränderungen im Bereich Hafenlogistik wider.

- Bei der neuen Klausel DAP (delivered at place) handelt es sich um eine allgemeine Frachtvertragsklausel, die den Ex- und Importeuren mehr Freiheit bietet. Die Vertragsparteien sollten den vereinbarten Bestimmungsort so präzise wie möglich definieren und spezifiziert haben. Sie ersetzt die Klauseln wie DAF und DES, die vorher selten verwendet wurden. Nach der DAP-Klausel hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.

- Ferner nehmen die Incoterms 2010 für die nunmehr elf Klauseln eine neue Gliederung nach Transportart auf. Die Klauseln EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP und DDP finden bei multimodalen Containertransporten Anwendung. Sie können genutzt werden, wenn mindestens eine Transportart - sei es zu Land, Luft oder Wasser - gewählt wird. Die Klauseln FAS, FOB, CFR und CIF hingegen sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport konzipiert und werden bei konventionellem Frachtgut verwendet.

- Traditionell galten die Incoterms Regeln als Klauseln, die in internationalen Verträgen Anwendung finden. Nun können sie explizit auch in nationalen Verträgen verwendet werden. Dies trägt dem Wegfall der Zollformalitäten innerhalb von Freihandelszonen wie der EU Rechnung. Auch in den USA finden die Incoterms Regeln zunehmend Anwendung; hier hatte man viele Jahre auf eigene, nationale Regeln gesetzt.

Hinweise zur Anwendung der Incoterms 2010

Beziehen Sie die Incoterms 2010 Regeln ausdrücklich in Ihren Kaufvertrag ein
Wenn Sie möchten, dass die neuen Handelsklauseln für Ihren Kaufvertrag gelten sollen, müssen Sie dies mit der Formulierung "Incoterms 2010" in Ihrem Vertrag deutlich machen.

Wählen Sie die geeignete Klausel
Die gewählte Incoterms -Klausel muss passend sein für die Ware, das Beförderungsmittel, vor allem aber dafür, ob die Parteien dem Verkäufer oder dem Käufer zusätzliche Verpflichtungen auferlegen möchten, wie z.B. die Pflicht den Transport zu organisieren oder eine Versicherung abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Anwendungshinweisen, die in der offiziellen ICC-Publikation jeder Klausel vorangestellt sind.

Benennen Sie Ihren Ort/Orte oder Hafen/Häfen so genau wie möglich
Die gewählte Incoterms -Klausel kann nur dann ihrem Zweck gerecht werden, wenn die Parteien einen Ort oder Hafen benennen, wobei dieser jeweils so genau wie möglich zu bestimmen ist.

Denken Sie daran, dass die Regeln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten
Die Incoterms -Regeln bestimmen zum Beispiel, welche Partei des Kaufvertrags die Verpflichtung hat, einen Kaufvertrag oder Versicherungsvertrag zu besorgen und für welche Kosten jede Partei verantwortlich ist, wenn der Verkäufer Waren beim Käufer liefert. Die Handelsklauseln sagen hingegen nichts über den zu zahlenden Preis oder die Art seiner Zahlung aus. Auch sagen sie nichts aus über den Eigentumsübergang der Ware oder die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches. Diese Angelegenheiten werden normalerweise durch ausdrückliche Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das zugrunde liegende Recht geregelt. Die Parteien sollten sich darüber bewusst sein, dass das vorgeschriebene nationale Recht bestimmte Aspekte des Kaufvertrags, einschließlich der gewählten Incoterms -Klausel, außer Kraft setzen kann.






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